Donnerstag, 23. Februar 2012

Schuldfrage

Ein Frage an die Fahrer unter euch: Wer hätte im nachfolgenden Szenario Schuld am Unfall?

Ich möchte von einer Vorfahrtsstraße nach rechts auf eine untergeordnete ("Vorfahrt beachten") abbiegen und blinke. Ein Bus möchte von der untergeordneten nach rechts auf die Vorfahrtsstraße abbiegen und sieht mein Blinken.
Ich biege ab, zeitgleich fährt der Bus an. Das ausschwenkende Heck des Busses streift meine Stoßstange.

Glücklicherweise konnte ich den Zusammenstoß durch Ausweichen in Richtung Fußweg verhindern. Hätte dort ein Verkehrsschild oder gar ein fußläufiger Zivilist gestanden, wäre ein Zusammenstoß unvermeidlich gewesen.
Der Buschauffeur hat den Beinahezusammenstoß gar nicht registriert, der war vermutlich mit den vorderen Ecken des Busses hinreichend beschäftigt. Natürlich bin ich mir im Klaren, dass ein Bus ausschwenkt. Da ich jedoch Vorfahrt habe, gehe ich davon aus, dass der Busfahrer so lange zu warten hat bis ich die Schwenkzone des Bushecks verlassen habe. Richtig?


6 Kommentare:

  1. Siehst Du völlig richtig!

    Der Bus hätte sogar warten müssen, wenn du "versehentlich" rechts geblinkt hättest und geradeaus weitergefahren wärst.

    Zu dieser "unklaren" Situation gibt es meines Wissens nach sogar "höchst-richterliche" Urteile.

    Sinngemäß:

    Ein auf einer unterberechtigten Straße wartender Verkehrsteilnehmer darf nicht darauf vertrauen, dass ein Blinkzeichen unwideruflich bedeudet, dass der Vorfahrtsberechtigte auch wirklich in die untergeordnete Straße einfahren will ...

    Und zugleich ist hier ein grunsätzliches Problem gegeben...

    Sobald du in der unterberechtigten Straße bist, darf das Schwer-Fahrzeug (ein Bus gehört da genauso mit dazu) losfahren.

    Der Fahrer muss aber berücksichtigen, dass eben das Heck "ausschwenkt" und die eigene Spur verlässt!

    Gilt ebenso bei sogenannten "Gelenk-Bussen", die eine "Starr-Achse" als letzte Achse haben und keine die "zwangsgelenkt" wird!

    Wobei sich bei einer "zwangsgelenkten" Achse der Ausschwenkbereich nochmals erhöht!

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  2. Ergänzend möchte ich noch anmerken, dass man, sobald man neben einem Schwerfahrzeug an einer Kreuzung ist, notfalls wartet, bis das Schwerfahrzeug abgebogen ist, ansonsten kann es wie beschrieben zum Zusammenstoß kommen.

    Notfalls sollte man hinter dem Schwerfahrzeug warten, auch wenn man selbst auf einer anderen Spur als das Schwerfahrzeug ist (Kreuzung mit Abbiegespuren).

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  3. Joahr, wenn ich einen LKW/Bus/WAI an einer Kreuzung sehe, bemühe ich mich schon, dem Fahrer mglichst viel Raum zu geben. Das klappt freilich nicht immer, und wenn ich nicht tue/tun kann, weiß ich es doch sehr zu schätzen, wenn der Fahrer mich nicht versehentlich rammt ;-)

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  4. Und hier kommt dann wieder die Unwissenheit mancher PKW-Fahrer ins Spiel die genervt hupen und mir hinter her - im harmlosesten Falle - den "Vogel" zeigen, weil ich an einer Kreuzung nicht "sofort" anfahre und abbiege, obwohl "Grün" ist ...

    (neben mir aber ein PKW, den ich sonst mit dem Auflieger rammen würde)

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  5. tja, leider ist es Realität, dass es viele Lenkradakrobaten nicht schaffen, auch nur einen halben Meter weit über die eigene Motorhaube hinauszudenken... sich aber immer schön im Recht fühlen, die "anderen" sind ja schließlich die Trottel.

    Ich nehme es dem Busfahrer auch nicht übel, so etwas passiert halt. Wollt' nur wissen, ob meine (laienhafte) verkehrsrechtliche Einschätzung richtig war.

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